Veränderte Testpflicht zum Eintritt in das Poseidon Bad

In der aktuellen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 3. Juni sind einige kleine Änderungen vermerkt.

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Liebe Besucher des Freibades am Olloweg, Die Testpflicht für den Einlass in Schwimmbäder ist am 3. Juni vom Hamburger Senat ein wenig vereinfacht worden.
  • Ein Schnelltest gilt jetzt für 24 Stunden.
  • Kinder unter 14 Jahren benötigen keinen Test mehr

Leider wird hier kein Unterschied zwischen Schwimmhalle und Freibad gemacht. Dies erscheint deshalb auch unverständlich, weil mittlerweile auf öffentlichen und privaten Sportanlagen bis zu 20 Personen gemeisam Sport treiben können. Hoffen wir, dass auch diese Maßgabe der Testung im Freibad bald fällt. Nachstehend ein Auszug aus den Richtlinien für das Betreten des Poseidon Bades:

Zum Thema Testpflicht:
Beim Besuch unseres Poseidon Bades muss ein negativer Corona-Test 
(Schnelltest oder PCR-Test) in digitaler oder Papierform vorgelegt werden.

Selbsttests sind nicht zulässig.
Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden und ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Dabei sind nur Nachweise von offiziellen Testzentren, Apotheken und Arztpraxen gültig.
Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. 
Ein Impfnachweis (Zweitimpfung/Einmalimpfung +14 Tage oder bei einer genesenen Person mit einer verabreichten Impfstoffdosis +14 Tage), sowie ein Genesenennachweis gelten wie ein negativer Testnachweis.

 

Hier die aktuelle Verordnung des Hamburger Senats vom 3. Juni 2021